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Günter Freiherr von Gravenreuth kündigt weiteren Rechtsmissbrauch an
Münchner Kleinkrimineller will weiter Meinungsgegner in den Knast lügen

Möglicherweise sollte Günter Freiherr von Gravenreuth erst mal die Kommasetzung lernen und dann noch, was das Wort "bezeichnen" bezeichnet. Seine Behauptung bezüglich des "Callboy" ist jedenfalls -mal wieder- nicht wahr. Daneben demonstriert Gravenreuth sein perverses Rechtsverständnis: Der berühmteste kleinkriminelle "Rechts"anwalt Deutschlands (Betrug, Meineid und uneidliche Falschaussage, Unterschlagung, Verleumdung, Urkundenfälschung...tragen seine "grandiose" Karriere) kündigt wohl an, dass er vor hat, mich nochmals in den Knast zu lügen - oder sollen das seine werten Freunde für den
Restanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth besorgen? Jedenfalls kündigt er wohl an, dass er -oder seine Freunde- mich weiterhin auf der Basis von Lügen, Betrug und Meineid erwirkten Verfügungen in den Knast lügen wollen.
So wie er -und seine Freunde- es schon mehrfach getan haben.
So langsam übersteigt er in meinen Augen die Grenze zum Verbrecher. Denn auch die mittelbare Freiheitsberaubung ist im schweren Fall (ab 1 Woche) nach §239 Absatz 3 StGB ein Verbrechen (Mindeststrafe 1 Jahr).
Was glaubt dieser Gravenreuth denn, was er ist?
Und was glaubt dieser Nichtsraffer, was er ab 17.9.2008 ist? Am besten für die Allgemeinheit wäre es wohl, wenn Günter Freiherr von Gravenreuth dann sehr schnell ein Häftling ist.
Hinsichtlich seiner Mittäter - und hier meine ich Personen, die sich -noch- sehr weit "oben auf" fühlen, ist das nur ein guter Anfang.
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