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Unsinnige Berufung gegen klares Urteil des AG München
Gravenreuths Querelen - als hätten Richter nichts besseres zu tun
In der Sache des AG München (161 C 5693/08) hatte Gravenreuth verloren. Heute erreicht mich seine Berufungsschrift. Begründung will der Herr nachreichen.
Da soll er sich mal Arbeit machen. Aber schön darüber nachdenken, wer ihn denn vertreten soll. Immerhin ist er schon zu 11 Monaten Haft (auf Bewährung) verurteilt und am 17. wird wohl ausweislich Gravenreuths eigener Verlautbarungen im Gulli nach allem Menschenverstand das nicht rechtskräftige Urteil wegen Betruges gegen die TAZ im Schuldspruch aufrecht erhalten bleiben. Damit ist zu erwarten, dass eine Gesamtstrafe gebildet wird, die deutlich über einem Jahr liegt, wodurch dann seine Anwaltszulassung flöten geht.
Also kann Gravenreuth sich sehr bald nach dem 17.9.2008 nicht mehr selbst vertreten, Ob er glaubt, dass Bernhard Syndikus seinen Unsinn, seine Querelen, mit macht?
Ich jedenfalls werde weiter berichten.
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