Im Verfahren 223 C 4805/08 des des AG München trug der "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth in Verleumdungsabsicht vor, der Autor sei "resistent". Er behauptete ohne jede Einschränkung, gegen den Autor sei durch das AG München nach dem Verstoß gegen eine einstweilige Verfügung ein Ordnungsmittel ergangen:
- AG München, Beschluss vom 05.01.2006, 161 C 31243/05:
Ordnungsgeld i.H.v.€ 1.000,00 (ersatzweise 8 Tage
Ordnungshaft) wegen mehrfacher Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverfügung
Der Lügner Günter Freiherr von Gravenreuth "vergaß" vorzutragen, dass er in jenem Verfahren in der Berufung vor dem LG München seinen Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung "fast freiwillig" zurücknahm, wodurch auch die darauf beruhende Ordnungsstrafe ohne Bestand ist. Statt dessen verlegte er sich darauf, wider besseren Wissens die Rechtskräftigkeit dieser Strafe vorzutäuschen.
Seine Lüge erhielt Gravenreuth auch aufrecht, auch als das Verfahren an das AG Kassel verwiesen wurde. Dort wird es unter dem Aktenzeichen 413 C 2962/08 geführt. Also hat Günter Freiherr von Gravenreuth mit Vorsatz und aus niedrigem Motiv gleich zwei Gerichte "auf einen Schlag" belogen.
Daneben führte Günther Freiherr von Gravenreuth auch mindestens eine Ordnungsstrafe des LG Kassel auf:
- LG Kassel, Beschluss vom 14.08.2006, 9 O 1391/06
Zwangsgeld i.H.v.€ 1.000,00(ersatzweise 8 Tage
Ordnungshaft) wegen Nichtbefolgung einer Gebotssverfügung
... obwohl er sich sehr wohl im Klaren darüber ist, dass er im Verfahren 9 O 1391/06 die Kammer des Landgerichtes Kassel belogen hatte, als er dort, wie auch zuvor gegenüber dem LG Hamburg falsch an Eides statt versicherte, er kenne den Artikel "v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" erst seit dem 25.5.2006. Das ist auch Gegenstand seiner verlogenen Gegendarstellung.
Günter Freiherr von Gravenreuth hatte nämlich tatsächlich am 6.11.2005 einen Ordnungsmittelantrag an das AG München in der Sache 161 C 31243/05 gestellt, dem er einen Vollabdruck des Artikels "v. Gravenreuth belästigt Krankenschwester per Post" beifügte - und also dem LG Hamburg, wie auch dem LG Kassel gegenüber die kürzere Kenntnis erweislich vorsätzlich falsch vormachte.
Trotz der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Kassel gegen Günter Freiherr von Gravenreuth deswegen wegen mittelbarer Freiheitsentziehung ermittelt und ihm wohl eine etwa 1-jährige Haftstrafe allein deshalb droht, zieht er den verlogenen Verfügungsantrag in der damaligen Sache nicht zurück. Er geht sogar allen Ernstes mit der durch eine Straftat bewirkten Ordnungsstrafe durch viele Gerichte auf Verleumdungstour.
Das, Herr Günter Freiherr von Gravenreuth, nennt man "Tatsachenresistent"!Günter Freiherr von Gravenreuth erwirkte einen Beschluss des LG Hamburg ("Buske-Kammer") nach welchem dem Autor einstweilig untersagt ist, über zukünftiges Handeln Gravenreuths zu spekulieren. Diese Spekulation hat sich durch die späteren Lügen Gravenreuths als voll umfänglich richtig erwiesen, so dass auch der Beschluss des LG Hamburg in der Sache 324 O 868/06 aufzuheben ist. Das gilt dann auch für die dort verhängte Ordnungsstrafe von 2 Tagen, die Gravenreuth dem AG München und Kassel auch aufführte:
- LG Hamburg, Beschluss vom 11.05.2007, 324 O 868/06:
Ordnungsgeld i.H.v.€ 1.000,00 (ersatzweise 2 Tage
Ordnungshaft) wegen Zuwiderhandlung gegen Unterlassungsverfügung
Daneben ist selbstredend die durch die vorsätzlich falsche Versicherung an Eides statt gegenüber dem LG Hamburg bewirkte Verfügung 324 O 391/06 aufzuheben.Weitere aufzuhebende einstweilige Verfügungen betreffen Anträge von der Gravenreuth-Freunde Alexander J. Kleinjung (Frankfurt am Main) und Mario Dolzer (München). Auch hier wurden durch Anträge an die Gerichte, die nach Ansicht des Autor vorsätzlich lügnerisch waren, Ordnungsstrafen bewirkt. Aber natürlich kann in diesen Fällen der Münchner Lügenadvocat Gravenreuth geltend machen, dass er davon keinen blassen Schimmer hatte. Das kennen wir ja schon.
Günter Freiherr von Gravenreuth wird angeboten, ähnlich wie im Verfahren 161 C 13553/08 des AG München, feststellen zu lassen, ob er einen Anspruch darauf hat, dass der Autor seinen Lesern nicht beschreibt, wie außerordentlich zielbewusst Günter Freiherr von Gravenreuth die Gerichte belogen hat.Um diese einstweiligen Verfügungen aufheben zu lassen benötigt der Autor Eure Solidarität.
Hinweis:Wie mir hintertragen wurde ist Gravenreuth im Gulli auffällig geworden, weil er sich über mich wie folgt äußerte:
"Morgen kann man ihn übrigens beim AG Kassel, 10:45 Uhr, Sitzungssaal D 209 mal wieder bewundern:"Das ist zum ersten nur eine Vermutung (natürlich eine begründete, denn das Verfahren werde ich mir wohl kaum entgehen lassen) und zum anderen ist es
ein Verfahren, welches Gravenreuth aller Voraussicht nach mit Pauken und Trompeten verliert. Und es ist die Sache 413 C 2962/08 des AG Kassel. Kein Wunder also, dass ihm der Rest "im Hals" stecken geblieben ist. Gravenreuth selbst lässt sich vertreten, kommt also leider nicht. Ich behaupte aber nicht, dass ihn ein "Kollege" vertritt, weil das den vertretenden Anwalt beleidigen könnte. Ich meine, wenn man ihn durch die unglückliche Wortwahl in die Nähe Gravenreuths rückt...
Ach so: Der "City-Point" ist, anders als Gravenreuth -irrtümlich- darstellt kein Restaurant, sondern ein Einkaufszentrum. Viel kleiner als das Gebäude in der
Münchner Stadelheimer 12, viel größer als ein Restaurant. Aber nicht weit davon gibt es einen Laden, wo man auch günstig Schweinshaxen und Knödel essen kann - genau richtig für einen, der wie der Autor mit gutem Appetit isst.
Einladungen dazu nehme ich gerne an.