Nach einem Bericht der TAZ werden mindestens 72 Millionen Melde-Datensätze von Privatfirmen rechtswidrig gespeichert und verkauft.Die zuständigen Behörden ermitteln, die Weitergabe der Meldedaten an eine Anzahl von Unternehmen wurde untersagt.
Neben der alten und der neuen Adresse sowie der Nebenwohnsitze sind das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit, die Nationalität, der Familienstand und weitere Daten Bestandteil dieser Datensätze. Es ist somit möglich, denkbar und alles andere als unwahrscheinlich, dass diverse "Internet-Unternehmen", die behaupten bei einer angeblichen Online-Anmeldung nicht nur eine
IP-Adresse, sondern auch das Geburtsdatum angeblicher Kunden gespeichert zu haben, sich diese Daten vom Schwarzmarkt besorgt haben. Und auf diesem -
jahrelang ignorierten- und florierendem Markt sind, die Zahl von 72 Millionen Datensätzen drückt dies aus, die Daten von praktisch jedem erwachsenen Bundesbürger zu erhalten.
Es besteht hier der Verdacht, dass dies im Besonderen, aber nicht ausschließlich auf Unternehmen -oder sogar direkt die Inkassodienstleister selbst- zutrifft, die durch folgende Firmen und Personen "Mahnungen", "letzte Mahnungen", "letzte außergerichtliche Mahnungen" versenden:
- DIS Deutsche Inkassostelle GmbH, Eschborn
- ProInkasso GmbH, Hanau
- "Strafrechtlerin" Katja Günter, Frankfurt a. Main
- "IDS-Herford" (Frank Babenhauserheide), Herford (a.k.a. "
Collector Forderungsmanagement GmbH & Co. KG")
... und bei denen, ähnlich wie bei der Net-Content Ltd. oder der Online-Content-Ltd, Genealogie Ltd., Ahnenforschungs Ltd.,Netarena.TV , sowie einer Anzahl von sehr merkwürdigen schweizerischen, slowakischen, rumänischen oder überseeischen "Firmen" ohnehin schon mit sehr fragwürdigen Methoden vorgegangen wird um den Abschluss sehr angeblich kostenpflichtiger Verträge zu behaupten.
Die Behauptung solcher "Firmen", deren "beauftragter Inkassounternehmen", oder Anwälte, durch Vorlage einer IP-Adresse und des Geburtsdatums, womöglich sogar des Geburtsortes des angeblichen Schuldners sei dessen Anmeldung bewiesen, ist durch den Vorfall erledigt. Denn eine jegliche "Beweiskraft", die von diesen Daten ausgehen soll, ist nunmehr erschüttert. Die taz hat ihre Angaben vom Innenministerium des Schleswig-Holsteins. Das kann man als Zeuge benennen, wenn man die Behauptung, man habe sich angeblich für einen solchen kostenpflichtigen Dienst angemeldet, bestreitet.
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