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Eurowin / V.I.P. Service: Staatsanwaltschaft Frankfurt beschlagnahmt Vermögen

Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Frankfurt zur Sicherung von Ansprüchen von Geschädigten

2008-08-27, Quelle: Elektronischer Bundesanzeiger | AddThis Bookmark
Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main

6330 Js 249597/07

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M., Az.: 6330 Js 249597/07, gegen

1.) Joachim Winter, wohnhaft Ölmühlweg 2b, 61462 Königstein im Taunus
2.) Jonas Wirth, wohnhaft Theodor-Storm-Weg 2, 35398 Gießen

wegen Verdacht einer Straftat nach § 263 StGB im Zusammenhang mit Lastschrifteinzügen der


Eurowin Gewinnspielservice GmbH
Frankfurter Landstraße 8
61352 Bad Homburg
(frühere Firmenbezeichnung V.I.P. Service GmbH)

wurden gemäß Drittschuldnererklärung vom 16.01.2008 der Sparkasse Oberhessen Forderungen in Höhe von 111.968,48 Euro bei der


Sparkasse Oberhessen
mit Sitz in Friedberg (Hessen)
Kaiserstraße 155
61169 Friedberg

Konto Nr. 0027031480

gepfändet.

Dieser Maßnahme erfolgte gemäß Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2007 zur Sicherung von Ansprüchen von Geschädigten nach § 73 Abs. 1 Satz 2. Diese Mitteilung ergeht, um den Geschädigten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu geben, ihre Rechte geltend zu machen.


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