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Günter Freiherr von Gravenreuth lügt und verleumdet, verleumdet und lügt ...
Was will Günter Freiherr von Gravenreuth sein? "Rechtsanwalt?" - Der Mann ist nur eines: Dumm!
Günter Freiherr von Gravenreuth behauptete gestern, am 23.8.2008, im Gülle-Board:
"Der war doch gar nicht im Termin, der hat doch nur von der TAZ abgeschrieben"
Es ging darum, dass der heise-Verlag mich "
Prozessbeobachter" nannte. Nun denn:
- Erstens: Mein Bericht war als erster draußen. Vor der TAZ, vor heise, vor Golem und natürlich vor Gulli. Ich kann nicht abgeschrieben haben.
- Zweitens: Ich war nicht persönlich anwesend, aber, das ich nicht abgeschrieben habe ergibt sich schon aus den Informationen, die nur bei mir stehen (Verweigerung der nachgelassenen Schriftsatzfrist durch das Gericht). Ich habe den Prozess selbst sogar schon im Vorfeld beobachtet. Ich habe ja schon vorher darüber geschrieben und darauf hingewiesen, dass Gravenreuth ein ähnliches Verfahren schon in München verloren hatte: ("Des Günter Freiherr von Gravenreuth Rechtskenntnisse im Gulli"). Zudem stand der Ausgang des Verfahrens meiner zutreffenden Meinung nach schon fest. Gravenreuth war chancenlos, die Berufung war so sinnlos, wie der ganze Verfügungsantrag. Gravenreuth hat die Berufung doch letztendlich nur angestrengt, weil er glaubte, er habe dann im Strafverfahren bessere Chancen: Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Es war ein ganz dünner, aber teurer Strohhalm, der einfach reißen musste - wozu also hinfahren?
- Drittens: Ich habe den Prozess aus der Ferne beobachtet, sogar dazu beigetragen, davor und danach und telefonischen Kontakt mit einem sehr realen Beobachter, sogar Teilnehmer, gehabt. Mit Fug und Recht nennt mich heise also "Prozessbeobachter".
Ich habe also nicht von der TAZ abgeschrieben, wie Gravenreuth, der viel mehr ein geübter Lügner und ein ganz übler Verleumder als ein geübter Jurist ist, in der ihm zutiefst eigenen, dissozialen Verleumdungsabsicht behauptet. Als Rechtsanwalt ist Gravenreuth nach meiner Meinung nie tätig und tragbar gewesen. Jedenfalls nicht ohne den Vorsatz "
so genannter". Mit dem Plagiatsvorwurf ("
abgeschrieben") hat er das dankenswerter Weise deutlich bestätigt. Gewiss ist eines: Gravenreuth hätte mich, hätte ich ihm gegenüber einen Plagiatsvorwurf gemacht, verklagt. Er hat mich wegen allerhand Unsinn abgemahnt und verklagt: Die meisten seiner Klagen, das kann ich heute schon behaupten, hat er verloren. Und wenn ich noch hinsehe und feststelle, was da da alles nach Lügen und Meineid in einstweiligen Verfügungsverfahren aufzuheben ist, dann hat sich der im Persönlichkeitsrecht angeblich so "erfahrende" Jurist dank seines offensichtlich bemerkenswert niedrigem Kenntnisstandes bis auf die Knochen blamiert. Das genau ist es, was er wirklich gut kann.
Ich komme dann am 17.9.2008 um 09:00 Uhr zum Strafverfahren. Man hat so wenig wirklich Wichtiges zu feiern in so einem kurzen Menschenleben. Die zu erwartende Verurteilung eines solchen dreisten Typen wie Gravenreuth -
der noch nicht mal jetzt demütig ist,
sondern einfach weiter macht - gehört einfach dazu.
Nachrichtlich für Günter Freiherr von Gravenreuth: Wenn der Autor "abschreibt", dann sieht das so aus:
"Mit brüchiger Stimme röchelt er ein leises "abmahnen", bevor mit seinem letzten Atemzug die zitternde Faust auf die Starttaste des Faxgerätes hernieder kracht, auf das es den Textbaustein "Strafanzeige_Heise_362.doc" in die Welt hinausjagt..."Quelle:
Axel John, leider im Gulli abgelegt.
Nur nennt sich das "Zitat" und ist in dieser Form absolut zulässig.
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Das sollte rotglut.org- Leser interessieren:
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