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Günter Freiherr von Gravenreuth beleidigt Stefan Münz

Krimineller "Rechtsanwalt" verlegt sich nach Prozessverlust auf das Verleumden alter Gegner

2008-08-22, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Im Thread um seinen verlorenen Prozess vor dem Kammergericht Berlin verlegt sich Günter Freiherr von Gravenreuth mal wieder auf das Verleumden:



Stefan Münz hatte zwar im Angesicht des Prozessrisikos, immerhin drohte ein Gang bis vor den BGH, um die Spenden gebeten, nötig hatte er sie nicht. Und die Gemeinschaft gab die Spenden (wohl 60.000 DM) gern. Ich weiß es, denn ich gehörte dazu. Ich weiß auch, dass Gravenreuth später Stefan Münz noch schaden wollte, in dem er zumindest öffentlich "Tara" um den Verbleib der Spendengelder machte. Die wurden aber in Abstimmung mit den Spendern verwendet, kaum einer wollte sein Geld zurück. Gravenreuth hat schon damals so gehandelt wie er es heute demonstriert.

Im Angesicht der niedrigen, geradezu erbärmlichen Handlungsweise - Günter Freiherr von Gravenreuth beleidigt, verleumdet -mal wieder- einen, gegen den er vor Jahren (2001) unter großer Anteilnahme verloren hatte - kann und darf ich äußern, dass ich mich ekele. Ich ekele mich vor der Handlungsweise eines sich selbst überhöhenden, kriminellen Geisteszwerges, der seine entsetzlich antisoziale Einstellung nicht besser als dadurch demonstrieren kann, dass er noch nach Jahren und in nachtragender Weise den damaligen Gegner übel schmäht. Es scheint so, als hebe er jetzt ganz ab, als meine er, ein "Günter Freiherr von Gravenreuth" brauche sich an gar keine Spielregeln mehr halten. Nicht an die Gesetze und schon gar nicht an moralische Grundregeln.

Ich will nicht, dass jemand, der sich so abartig benimmt, als "Organ der Rechtspflege" durchgeht. Am besten ist, man sperrt den endlich weg und verpasst ihm für die Zeit danach einen Maulkorb.


Ich bin mir sicher: Ohne dieses Bildschirmfoto würde Gravenreuth mich mit einem Prozess überziehen und gegen mich Strafanzeige erstatten, weil ich zu Unrecht behaupten würde, er sei ein Geisteszwerg und ein nachtragender Verleumder. Das genau ist Gravenreuths Handlungsweise gegen mich. Natürlich verleumdete er mich auch: ich habe ja auch einige Prozesse gegen ihn gewonnen.

An die Staatsanwaltschaft Kassel ergeht der Appell, sich genau anzusehen, wem sie da aus sachfremden Gründen zu Diensten ist.


"Bei der von dem Kläger [Gravenreuth] angegriffenen Äußerung handelt es sich im Gesamtzusammenhang betrachtet, um eine Meinungsäußerung, die auch dann hinzunehmen ist, solange sie scharf und schonungslos, ja ausfällig ausfällt, sol lange sie sachbezogen bleibt. Dies ist vorliegend der Fall."
Quelle: AG München, 161 C 5693/08 (Günter Freiherr von Gravenreuth ./. Jörg Reinholz)




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