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Günter Freiherr von Gravenreuth und die Gerichtskosten
Er muss -mal wieder- einiges zahlen
Nun, Günter Freiherr von Gravenreuth trägt es selbst gern in die Welt, wenn ein Gegner verloren hat und Anwalts- und Gerichtzahlen muss. Da er auf "Persönlichkeitsrecht" spezialisiert ist, und dies trotzdem vornimmt, kann ich sicher sein, dass es keine Rechtsverletzung ist. Andererseits wäre ich bei einem Rechtsrat von Gravenreuth sehr vorsichtig, derzeitig wird nämlich sichtbar, dass er nicht wirklich viel von den Gesetzen versteht. Und das "kommt teuer".
Naja. Wäre ich an Gravenreuths Stelle, dann würde ich gegenwärtig sehr sparsam sein. Immerhin habe ich gegen Günter Freiherr von Gravenreuth nicht nur Strafanzeigen wegen mittelbarer Freiheitsberaubung (§239 StGB) gestellt, sondern tatsächlich auch einen Schadensersatzanspruch. Der wird wohl fünfstellig.
Die Anwaltskammer München sollte seine finanziellen Verhältnisse hinsichtlich des Risikos für Mandanten (falls er noch welche hat) langsam mal prüfen.
Auf Wiedersehen, Herr "Frei"herr
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