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Günter Freiherr von Gravenreuth verliert auch in der Berufung gegen die TAZ und muss -mal wieder- zahlen

Werbefreie Double-Opt-Ins auch nach Ansicht des Kammergerichtes Berlin zulässig

2008-08-21, Quelle: Eigenbericht (fastix a.k.a. Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Der erheblich in die Öffentlichkeit drängende, und derzeit wohl nicht nur glück- sondern auch kopflos wirkende Münchner Jurist Günter Freiherr von Gravenreuth hat vor dem Kammergericht in Berlin im heutigen Berufungsverfahren gegen die taz seinen Berufungsantrag "fast freiwillig" zurückgenommen. Das Gericht legte ihm im Termin nahe, die Berufung zurückzunehmen, da es seinen Argumenten nicht folgen werde. Auch sein Antrag auf eine nachgelassene Schriftsatzfrist wurde vom Gericht, welches nicht sehen konnte, was er noch nachtragen könne, abgelehnt. Darauf hin nahm Günter Freiherr von Gravenreuth, wohl aus Kostengründen, den Berufungsantrag zurück. Die Anrufung einer dritten Instanz ist im Verfahren um die einstweilige Verfügung ausgeschlossen, eine Hauptsacheklage erscheint vorliegend aussichtslos.

Günter Freiherr von Gravenreuth strengte das Berufungsverfahren an, nachdem im Widerspruchsverfahren vor dem LG Berlin (15 O 346/06) eine einstweilige Verfügung gegen die TAZ aufgehoben wurde.

Das Berliner Kammergericht folgte, wie das Landgericht zuvor auch, somit der Linie des BGH, der eine Bestätigung des Empfängers für die Anmeldung zu Newslettern fordert und scheint anzuerkennen, dass werbefreie Bestätigungsschreiben im Rahmen des Double-Opt-In- Verfahrens kein Spam sind. Die Entscheidung des LG Berlin (15 O 346/06) ist mit der Berufungsrücknahme rechtskräftig.

Die TAZ wurde von Rechtsanwältin Dr. Schork, Kanzlei RAe Eisenberg, Dr. König & Dr. Schork, vertreten. Günter Freiherr von Gravenreuth hat im Vorfeld des Verfahrens die Kanzlei, an deren fachlicher und sittlicher Eignung kein Zweifel besteht, vielfach zu schmähen versucht, in dem er diese immer wieder mit früheren Mandanten in Verbindung brachte. Ein Verhalten, welches er dem LG Berlin selbst als rechtswidrig darstellte - und welches an seiner eigenen sittlichen und fachlichen Eignung stark zweifeln lässt.

Im Zusammenhang mit dem Verfahren 15 O 346/06 vor dem LG Berlin ist Günter Freiherr von Gravenreuth wegen Betruges noch nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Er pfändete aus einem erloschenem Titel die Domain der TAZ und veröffentlichte dies dreist auf seiner Webseite. Die Berufungsverhandlung dazu findet am 17.9.2008 statt. Viele, darunter der Autor, rechnen fest damit, dass die Verurteilung im Schuldspruch aufrecht erhalten wird. Das neue Strafmaß ist dann durch Zusammenlegung mit früheren Verurteilungen zu insgesamt 11 Monaten Haft und 5.000 Euro Geldstrafe wegen mehrfachen Unterschlagungen zum Nachteil seiner eigenen Mandanten zu bestimmen.

Weitere Informationen und zu dem, was Gravenreuth im Vorfeld hoffnungsfroh ankündigte - und zu dem, was der Autor, ein Schlosser aus dem Osten, ihm vorhersagte.

Für diejenigen, die glauben, dass "die ganze Nummer eine infame Intrige, basierend auf der fernhypnotischen Manipulation von Dr. Mabuse, nach einer Idee von fastix und das alles finanziert von Heise"[¹], ist: Der Autor hat der Kanzlei kurz vor Toresschluss noch einen Hinweis auf ein sehr ähnliches Verfahren gegeben - welches Günter Freiherr von Gravenreuth in eigener Sache schon November 2006 verlor. Das hätte aber bestenfalls eine Rolle gespielt, wenn verhandelt worden wäre. So sieht es ein wenig danach aus, als habe das Gericht dem gar nicht so ganz freien "Freiherrn" seine Meinung ins Gesicht sagen, oder aber sehen wollen, was für eine Nase hinter den vielen vorlauten öffentlichen Äußerungen steckt.

[¹] Zitat von Axel John.


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Quelle: http://rotglut.org/nachricht,100132,Guenter+Freiherr+von+Gravenreuth+verliert+auch+in+der+Berufung+gegen+die+TAZ+und+muss+-mal+wieder-+zahlen
oder: Jörg Reinholz, http://rotglut.org/nachricht,100132,

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