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Adressbuchbetrug: Dreist siegt nicht immer

Urteil des AG München vom 4.10.07, AZ 264 C 13765/07

2008-08-21, Quelle: AG München (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Das AG München hat ein Urteil zum Thema Adressbuchbetrug veröffentlicht. Die vom Gericht selbst veröffentlichte Zusammenfassung lautet:

Dreist siegt nicht immer - Wird eine Zahlungspflicht so geschickt in einem Vertrag versteckt, dass sie für den Vertragspartner überraschend ist, ist sie auch nicht wirksam.


Der Autor ist an weiterführenden Informationen interessiert.


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