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Einstweilige Verfügung muss weg - Spenden oder Anwälte dringend benötigt!
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Datenhandel - Plötzlich ein Skandal

Nach jahrelanger Untätigkeit werden Datenschutzbeauftragte und Staatsanwälte plötzlich wach

2008-08-20, Quelle: Eigenbericht (Jörg Reinholz) | AddThis Bookmark
Ich habe schon vor Jahren über Datenhandel und einen kriminellen Datenhändler berichtet, der mir auf dreiste Weise Spam schickte und sogar meine eigenen -illegal erworbenen- persönlichen Daten verkaufen wollte.

So richtig haben sich damals weder der Datenschutzbeauftragte noch die Staatsanwaltschaften darum gekümmert. Es war ein Kampf gegen Ignoranz und Dummheit: Nicht einmal des Wilfried R. eigene öffentliche Angebote der Daten im Internet haben die damals zuständige Staatsanwaltschaft dazu bewegen können, einen hinreichenden Anfangsverdacht sehen zu können und die Computer und Datenträger des Herrn, in Kartons verpackt, nach einer Hausdurchsuchung mitzunehmen. In vielen anderen Fällen werden diese aus ähnlich sachfremden Beweggründen ähnlich unsinnig entschieden haben.

Und jetzt machen dieselben "Organe der Rechtspflege" einen Skandal daraus, alles wäre ganz neu und gar schrecklich. Das genau wäre es nicht geworden, wenn man nicht jahrelang tief geschlafen hätte - bis einige dieser Burschen aus der "Callcenterszene", deren Geschäftsgebaren dem der Zuhälter und der Drückerbanden auch über Jahre hinweg immer ähnlicher wurde, damit anfingen, einfach mal was abzubuchen.

Die Person, die damals auf Adressenhaus.de mehrere Millionen Datensätze mit umfassenden Angaben zum Einkommen und zur Sozialversicherung feilbot, war ein gewisser Wilfried R.

Der brachte es sogar fertig vor dem LG Kassel eine einstweilige Verfügung gegen den Autor zu erwirken. Dem dafür notwendigen Anwalt erzählte er, um die Vorauszahlung nicht leisten zu müssen, er sei Oberst a.D. der Bundeswehr. Dafür bekam er eine geringe Haftstrafe (wohl 120 Tagessätze) wegen Titelmissbrauchs und Betruges - er hatte, neben etlichen anderen Haft- und Geldstrafen, zuvor schon mal 3 Jahre dafür bekommen. Der Karriere nach war der Typ ein notorischer Betrüger.

Tja. Günter Freiherr Gravenreuth wollte dem LG München sogar später noch vor machen, dieser Wilfried R. sei nicht vorbestraft. Er wolle, so Gravenreuth damals, den armen, ach so ehrlichen Wilfried R., über den der gar garstige Autor widerrechtlich berichte, vertreten.

So klein ist die Welt.


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