"Ein Umgang mit der Öffentlichkeit, der letztlich nur noch dadurch bestimmt ist, wer über die besten finanziellen und personellen Ressourcen verfügt um Gerichtsverfahren durchzuführen, ist nicht akzeptabel, da er zur Vernichtung der freien Meinungsäußerung führen muß." - Rainersacht, 06.11.2006
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